|
|
Dieser Ausschuss ist verantwortlich für die Förderung und Verbreitung der Genossenschaftskultur unter den Mitgliedern, der Entwicklung für soziale Wohlfahrtsprogramme und die kontinuierlich Ansetzung von Ausbildungskursen für alle Mitglieder der Genossenschaft; speziell für die Mitglieder des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates sowie von neuen Genossenschaftern.
Dieses Genossenschaftsorgan fördert kontinuierlich die Bildungsaktivitäten und die sozialen Beziehungen der Mitglieder und deren Familien; sowieso auch von Personen die nicht Mitglieder sind, mit dem Ziel deren Kenntnisse über die Organisation verbessern und deren mögliche Einbindung zu vereinfachen.
Die Mitglieder dieses Ausschusses werden durch die Generalversammlung gewählt und sind in ihrem Amt für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Der Ausschuss für Bildung und soziale Wohlfahrt koordiniert mit dem Verwaltungsrat die Erarbeitung eines Jahresplans im Einklang mit den Zielen und den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Genossenschaft. |
|
|
|
|
|
|