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Die Generalversammlung ernennt den Aufsichtsrat, der aus 3 Mitgliedern besteht, gewählt für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Diesem Organ steht die Kontrolle, Überwachung und Beurteilung der Aktivitäten der Genossenschaft zu; es soll zudem alle Konti und buchhalterischen sowie finanziellen Tätigkeiten der Organisation überprüfen.
Der Aufsichtsrat überprüft zudem, dass die Aktivitäten des Verwaltungsrates, der Geschäftsführung und der anderen Ausschüsse im Einklang mit dem Gesetz und den Reglementen von COOPETRABASUR sind.
Dieser Rat hat die Befugnis den Ausschluss von Funktionären oder Mitgliedern zu beantragen, welche den Interessen der Genossenschaft zuwider gehandelt haben.
Der Aufsichtsrat versammelt sich mindestens einmal im Monat und erstattet der Generalversammlung jährlich Bericht. |
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