Der Verwaltungsrat ist das höchste Organ der Genossenschaft an welches die Generalversammlung ihre Befugnis delegiert.
Der Rat ist verantwortlich dafür die Richtung zu definieren, welche die Genossenschaft im sozialen Bereich einschlägt. Aus diesem Grund bestimmt er die Ziele und erstellt Regeln welche zur Entwicklung und zum Fortschritt von COOPETRABASUR beitragen.
Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, fünf davon amtierend und zwei stellvertretend; sie werden durch die Generalversammlung für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt mit der Möglichkeit zur Wiederwahl.
Dieses Organ versammelt sich mindestens einmal pro Monat. Innerhalb seiner Pflichten sticht die Überwachung der Einhaltung der Genossenschaftsziele, den sozialen Statuten von COOPETRABASUR sowie der eigenen Beschlüsse und denen der Generalversammlung heraus.
Der Verwaltungsrat entscheidet über die Zulassung und den Rücktritt von Mitgliedern; zudem, auf Gesuch des Präsidenten, ernennt und entlässt er das Personal im Verwaltungsbereich.
Er hat auch die Möglichkeit der Generalversammlung die Art und Weise der Verteilung von Überschüssen und der Zahlung von Zinsen aus den wirtschaftlichen Aktivitäten der Genossenschaft vorzuschlagen.
Ausserdem hat der Verwaltungsrat unter anderem die Verantwortung den Präsidenten der Genossenschaft zu ernennen, die Fehler von Mitgliedern und deren etwaige Sanktionen zu analisieren, sowie den Jahreshaushalt gutzuheissen und über nicht budgetierte Angelegenheiten zu beschliessen. |